Was ist das für ein Rechtsgebiet? Unter Bau- und Architektenrecht als einem Teil des Immobilienrechts wird das private Bau- und Architektenrecht verstanden, welches nicht nur – wie der Begriff vermuten lassen könnte – das Rechtsverhältnis zwischen einem privaten Hausbauer und beispielsweise einem Bauträger, sondern generell die Rechtsbeziehungen der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerkes Beteiligten einschließlich der Bauherren untereinander, betrifft. Es nimmt Bezug auf das Grundeigentum und das Nachbarrecht. Hier geht es z.B. um Verträge, die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens wie eines Hausbaus geschlossen werden, sowie die Nachbarrechtsgesetze der einzelnen Bundesländer.
Das folgerichtig verknüpfte Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten, welche nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammengesetzt sind. Zu nennen sind für Deutschland vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer und die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Die in der Praxis am häufigsten interessierenden Themen zum Architektenrecht sind Verträge, Honorarvereinbarungen, Haftpflicht, Urheberrecht und Berufsrecht.
Wegen der Kompliziertheit der Materie und der damit einhergehenden Haftungsträchtigkeit ist die Befassung mit diesen Sachverhalten nur durch die Spezialisierung im Rechtsgebiet Bau- und Architektenrecht zu gewährleisten.
Die Anwältin oder der Anwalt muss bereit und in der Lage sein, sorgfältig und im Detail zu arbeiten. Erfahrungsgemäß werden Rechtsstreitigkeiten nicht selten mit vollständigen Unterlagen und aufgrund detaillierter Aktenkenntnis gewonnen. Jedenfalls aber wird deren Ausgang maßgeblich durch diese Faktoren beeinflusst, während Rechtsfragen im konkreten Fall oftmals in den Hintergrund treten oder jedenfalls nicht zu problematisieren sind. Andererseits begegnen dem baurechtlich tätigen Anwalt – eigentlich fast täglich – Rechtsprobleme, die bislang nicht oder aber jedenfalls nicht so gelöst sind, dass dem Mandanten ein Rat erteilt werden kann, mit dem das vom Mandanten formulierte Ziel auf sicherem Weg erreicht werden kann. Der Anwalt muss also auch in der Lage sein, Rechtsprobleme von mehreren Seiten zu beleuchten, um den Mandanten Chancen und Risiken plausibel darzulegen. Umso größer ist unsere Freude, einen solchen Spezialisten im Team zu haben.
Wir gratulieren Herrn Rechtsanwalt Lau zur Ernennung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht!